Der Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space – EHDS) und die Pläne für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG mit Änderungen des SGB V) und ein Medizinregistergesetz (MRG) führen zu einer völligen Neuordnung des Rechtsrahmens für den Umgang mit Gesundheitsdaten. Bisher war die Sekundärnutzung z. B. für Forschungszwecke nur ausnahmeweise als Durchbrechung des Patientengeheimnisses erlaubt. Nun wird sie grundsätzlich ermöglicht. Bei diesem Paradigmenwechsel werden im derzeit geltenden nationalen Recht zentrale Anforderungen des Grundrechtsschutzes missachtet.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise macht seit 2017 konstruktive Vorschläge, wie Transparenz, Patientensouveränität und Vertraulichkeit medizinischer Daten mit wissenschaftlicher Wirksamkeit und Praktikabilität zusammengebracht werden können. Diese Vorschläge werden bisher von der Politik bewusst übergangen. Die vorgelegte Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des GDNG zeigt, ebenso wie zuvor Gutachten zum EHDS und zum MRG, dass die nationalen Regelungen hinter den Vorgaben unseres Grundgesetzes und dem verbindlichen Europarecht zurückbleiben und deshalb stark nachgebessert werden müssen.