Ausländer-Datenverarbeitung

Seit Jahren geht die Digitalisierung im Ausländerwesen mit einer Ausweitung der Datenverarbeitungsbefugnisse der beteiligten Stellen einher. Insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Ausländerzentralregister (AZR) und den Sicherheitsbehörden werden – unter Missachtung von verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben – immer mehr informationelle Eingriffe gegenüber Menschen aus Nicht-EU-Ländern erlaubt, ohne dass entsprechende Schutzmaßnahmen für die Betroffenen vorgesehen werden. Es besteht politischer Handlungsbedarf.