Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wird von allen Beteiligten massiv vorangetrieben. Dabei müssen hohe Datenschutzstandards sowie das medizin- und strafrechtlich geschützte Patientengeheimnis gewahrt werden. In der Praxis werden Datenschutz-Anforderungen jedoch oft missachtet. Beispiele hierfür sind die Angebote der IT-Dienstleister BinDoc, Doctolib und O.Meany/Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie.