Neues Bundesdatenschutzgesetz

Berufsgeheimnisträger: Regelungen verfassungswidrig

Das Netzwerk Datenschutzexpertise kommt zu dem Ergebnis, dass das vor wenigen Tagen vom Bundesrat beschlossene und noch nicht veröffentlichte neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) in einem zentralen Punkt europarechts- und verfassungswidrig ist: § 29 Abs. 3 BDSG-neu schließt die Datenschutzkontrolle bei Berufsgeheimnisträgern aus, „soweit dies zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten dieser Personen führen würde“.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise dringt auf eine schnelle gerichtliche oder politische Feststellung der Verfassungswidrigkeit.

Kritik am BDSG-Entwurf des BMI

Mit Datum vom 23.11.2016 stellte das Bundesministerium des Innern Verbänden einen Referentententwurf für ein „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz“ zur Stellungnahme zur Verfügung.

Mit diesem Entwurf soll die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 europaweit direkt anwendbar sein wird, umgesetzt und zugleich das nationale Datenschutzrecht modernisiert werden. In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren das Netzwerk Datenschutzexpertise und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz den Regelungsvorschlag in wesentlichen Punkten.